Behandlung in Narkose

In einigen Ausnahmefällen ist es nicht möglich, eine Zahnbehandlung ohne Betäubung oder ohne lokale Betäubung durchzuführen.

Das betrifft meistens kleine Kinder, geistig behinderte Patienten oder Patienten mit extrem starker Behandlungsangst.

Hier steht uns ein erfahrener Anästhesist mit seinem Team zur Seite.

Nach intensiver allgemeinärztlicher bzw. kinderärztlicher Voruntersuchung muss die „Narkosefähigkeit des Patienten“ bescheinigt werden.

Da jede Vollnarkose ein gewisses Risiko mit sich bringt, ist eine vorherige genaue

Aufwand-Risiko-Abwägung erforderlich!

Passen alle Parameter ist der Anästhesist für ein angenehmes Einschlafen, die Narkoseüberwachung und ein langsames Aufwachen verantwortlich.

Währenddessen führen wir die vorher abgesprochenen zahnärztlichen Maßnahmen in unserem Behandlungszimmer durch. Eine Begleitung des Patienten auf dem Nachhauseweg im Auto und zu Hause durch einen Verwandten oder Lebenspartner bzw. Betreuer ist an diesem Tag unbedingt erforderlich.

Ziel der Behandlung in Vollnarkose ist eine Komplettsanierung, d.h. Extraktionen und Füllungen werden in einer Sitzung gemacht, ggf. wird der vorher angefertigte Zahnersatz eingegliedert.

Da die ambulante zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, ist eine vorherige genaue Kostenübernahme abzuklären.